Allgemeine Geschäftsbedingungen der arcutronix GmbH

  1. Geltungsbereich

    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Geschäftskunden (Kunde) und der arcutronix GmbH (arcutronix). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Als Geschäftskunden bezeichnen wir alle Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB

    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die arcutronix dem ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Formularmäßigen Hinweisen auf Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei der Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bei der arcutronix nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die arcutronix derartigen Bedingungen zustimmt.

  2. Vertragsschluss und Preise

    1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen und Angebote freibleibend. Ein nicht befristetes Angebot verliert spätestens 6 Wochen nach dem Tag der Absendung eine ggf. entstandene Bindungswirkung, wenn es bis dahin nicht angenommen wurde. Im Übrigen kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung der arcutronix zustande.

    2. Sofern nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer ab unserem Lager mit normaler Verpackung.

    3. Auch bei bestätigten Aufträgen behält sich die arcutronix nach billigem Ermessen eine Anpassung des Preises vor, wenn im Zeitraum zwischen der Bestellung des Kunden und der Lieferung an ihn eine Abweichung der EUR-USD-Parität von mehr als 5 % nach unten eintritt.

    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen derartiger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  3. Rechnungsstellung

    1. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  4. Spezifikationen und Beschaffenheit

    1. Soweit nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist, geben die Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Angaben durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen unwesentliche Abweichungen im Einzelfall möglich sind.

    2. Die arcutronix ist jederzeit berechtigt, die Spezifikationen ihrer Produkte zu ändern oder durch andere zu ersetzen, sofern dadurch die Leistung der Produkte nicht wesentlich nachteilig beeinflusst wird. Abweichungen der Ware von der ursprünglichen Vereinbarung sind zulässig, sofern sie die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllen oder übertreffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die ursprünglich vereinbarte Ware nicht mehr lieferbar ist.

    3. Die arcutronix und der Kunde sind sich dessen bewusst, dass Softwareprogramme nach dem Stand der Technik und Wissenschaft nicht völlig fehlerfrei entwickelt werden können. Soweit durch die arcutronix Softwareprogramme zu liefern sind, sind daher stets nur solche Softwareprogramme geschuldet, welche nicht wesentlich mehr und keine wesentlichen anderen Fehler enthalten, als dies marktüblich ist.

    4. Etwaige Garantien bedürfen der Schriftform. Aufgrund der Komplexität elektronischer Strukturen kann die arcutronix das einwandfreie Zusammenwirken ihrer Geräte mit der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software nur bestätigen, wenn der Kunde der arcutronix eine umfassende und vollständige schriftliche Beschreibung seiner IT-Umgebung zukommen lässt und eine Überprüfung bei der arcutronix anfragt.

  5. Lieferung und Leistung

    1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Warenlieferung durch arcutronix auf der Grundlage der Lieferbedingung EX WORKS gemäß INCOTERMS2010 (aktuell gültige Version).

    2. Die arcutronix ist bemüht Liefer- und Leistungszeiten einzuhalten. Unsere Liefer- und Leistungszeitangaben sind jedoch nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Leistungszeitpunkt angegeben worden ist.

    3. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig und dürfen auch selbstständig abgerechnet werden.

    4. Höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung der Rohstoff- und Energieversorgung oder andere Ereignisse, die die arcutronix trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann und die Erbringung ihrer Leistung verhindern, befreien die arcutronix von der Liefer- und Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser störenden Ereignisse.

    5. Bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung des Kunden ist die arcutronix nach ihrer Wahl berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% Bruttoauftragswertes zu berechnen. Der Kunde kann einen niedrigeren, die arcutronix einen höheren Schaden nachweisen.

  6. Gefahrübergang bei Warenlieferung

    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass die arcutronix die Kosten für Transport und Transportversicherung übernommen hat.

    2. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn trotz dem Kunden mitgeteilter Versandbereitschaft, die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die von der arcutronix nicht zu vertreten sind.

  7. Mängelrüge

    1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eingang auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen. Etwaige Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln läuft diese Frist ab Entdeckung. Die Ware gilt auch dann als genehmigt, wenn der Kunde sie auf schriftliches Verlangen der arcutronix nicht innerhalb weiterer 10 Tage zurückschickt.

    2. Die schriftliche Rüge muss den Mangel in Art und Umfang beschreiben.

    3. Wird Ware aus Gründen zurückgenommen, die die arcutronix nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang der Rücksendung.

  8. Gewährleistung / Mängelhaftung

    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.

    2. Leistungen aus Gewährleistung bewirken weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, noch setzen sie eine neue Gewährleistungsfrist in Lauf. Die Gewährleistungsfrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Gewährleistungsfrist des Gesamtgerätes, in welchem sie integriert sind.

    3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung auf Grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl durch arcutronix kostenneutral ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält arcutronix sich vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen.

    4. Kein Gewährleistungsanspruch liegt vor:

      • wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist,

      • bei entfernten, geänderten oder unkenntlich gemachten Kennzeichnungen, die Seriennummern enthalten,

      • bei mechanischen, thermischen und chemischen Beschädigungen durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,

      • bei vorsätzlicher oder unachtsamer Beschädigung,

      • bei Nichtbeachtung der im Gerätemanual ausgewiesenen technischen Einsatzbedingungen,

      • bei höherer Gewalt und / oder Naturkatastrophen (z.B. Blitzschlag, Überspannung),

      • bei Eigen-Reparatur durch nicht von arcutronix autorisiertes und/oder  nicht ausgebildetes Personal des Kunden oder Dritter.

    5. Mängelansprüche des Kunden beschränken sich auch bei fristgerechter Rüge zunächst nach Wahl der arcutronix auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung.

    6. Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist diese durch die arcutronix unberechtigt und endgültig verweigert worden, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder bei erheblichen Mängeln von Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung setzt in der Regel zwei vergebliche Nachbesserungsversuche voraus.

    7. Weitere Ansprüche wegen Mängeln kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn diese wären nach Maßgabe des Abschnitts 9 zugelassen.

  9. Haftungsbegrenzung

    1. Die arcutronix haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    2. Für leichte Fahrlässigkeit und ohne Rücksicht auf ihr Verschulden haftet die arcutronix nicht, dies gilt nicht, wenn und soweit die arcutronix wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt hat. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrages vorhersehbare Schäden. Ferner haftet die arcutronix nicht für Schäden, welche durch zumutbare Maßnahmen des Kunden hätten verhindert werden können.

    3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der arcutronix.

    4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten nicht für den Ersatz von Schäden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Nichteinhaltung einer schriftlichen Beschaffenheitsgarantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

  10. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und allen zugehörigen Dokumenten geht auf den Kunden erst mit vollständiger Zahlung, und sobald die gesamten – auch künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus den Lieferungen der arcutronix an den Kunden beglichen sind, über.

    2. Der Kunde der Vorbehaltsware ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

    3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Kundenforderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit an die arcutronix zur Sicherung ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Wertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für die arcutronix vorgenommen. Die arcutronix wird Miteigentümer, gegebenenfalls im Verhältnis des verarbeiteten Bruttowarenwerts zum Wert anderer verarbeiteter Sachen; dieses gilt auch bei untrennbarer Vermischung. Das Allein- oder Miteigentum verwaltet der Kunde für die arcutronix. Die arcutronix ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Befugnis zum Widerruf gilt auch für den Weiterverkauf mit oder ohne Verarbeitung.

    4. Zieht der Kunde Forderungen ein oder verkauft er die Vorbehaltsware weiter, obwohl die arcutronix die Befugnis dazu widerrufen hat, verstoßen er, bzw. seine Mitarbeiter gegen vertragliche Vereinbarungen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum hinweisen und die arcutronix unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der arcutronix in diesem Zusammenhang entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

    5. Auf Verlangen des Kunden wird die arcutronix Sicherheiten insoweit frei geben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zwischen arcutronix und dem Kunden sind nur zulässig, wenn diese vertraglich vereinbart wurden. Die vertragliche Regelung bedarf der Schriftform.

    2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen sind unwirksam.

    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

    5. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt, ihrerseits jedoch wirksam ist.

 AGB_arcutronix-GmbH (.pdf, 90 kb)